Sehr geehrte(r) (Name des Vermieters/der Vermieterin),
hiermit kündige ich, (Ihr Name), das Mietverhältnis über die Wohnung in (Adresse der Wohnung) fristgerecht zum (Kündigungsdatum). Die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB, da eine weitere Nutzung der Wohnung für mich unzumutbar ist.
Seit (Datum des Beginns der Lärmbelästigung) besteht in meiner Wohnung erhebliche Lärmbelästigung. Trotz mehrfacher Beschwerden meinerseits gegenüber (Person oder Gruppe, die für den Lärm verantwortlich ist) hat sich an dieser Situation nichts geändert. Die Lärmbelästigung erfolgt vor allem durch:
(Spezifische Quelle der Lärmbelästigung, z.B. „laute Musik von oben“)
(Weitere Quelle der Lärmbelästigung, z.B. „ständige Partys im Nachbarhaus“)
Es handelt sich dabei um eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Lebensqualität und Gesundheit, wodurch mir die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zumutbar ist. Ich habe Ihnen bereits am (Datum der ersten Beschwerde) und wiederholt am (Datum der weiteren Beschwerde(n)) diese Situation geschildert und um Abhilfe gebeten. Da bisher keine Verbesserung der Lage erfolgt ist, sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis zu beenden.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und um die Mitteilung des Termins für die Wohnungsübergabe. Weiterhin erwarte ich die Rückzahlung meiner Kaution in voller Höhe, sofern keine anders lautenden berechtigten Forderungen Ihrerseits bestehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf ein einvernehmliches und schnelles Klären dieser Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
(Ihr Name)
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FAQS
1. Welche Informationen müssen in einer Kündigung wegen Lärmbelästigung unbedingt enthalten sein?
Eine Kündigung wegen Lärmbelästigung sollte folgende Informationen enthalten:
Name und Adresse des Mieters, der die Kündigung erhält.
Name und Adresse des Vermieters oder der Verwaltung, die die Kündigung ausspricht.
Datum der Kündigung und das genaue Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird.
Eine detaillierte Beschreibung der Lärmbelästigungen, einschließlich Daten, Uhrzeiten und Art der Störung.
Hinweis auf vorangegangene Abmahnungen oder erfolgte Gespräche.
Eine Erklärung, dass die Kündigung aufgrund von wiederholter oder schwerwiegender Lärmbelästigung erfolgt.
2. Wie messe ich Lärmbelästigung rechtlich korrekt, um sie in der Kündigung zu dokumentieren?
Zur rechtlich korrekten Messung von Lärmbelästigung sind folgende Schritte empfohlen:
Einsatz eines zertifizierten Schallpegelmessgeräts zur Erfassung der Lärmpegel.
Messungen sollten zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten durchgeführt werden, um ein umfassendes Bild der Lärmbelästigung zu erhalten.
Dokumentation jeder Messung mit Datum, Uhrzeit und genauen Messwerten.
Es empfiehlt sich, die Messungen von einem professionellen Akustiker durchführen zu lassen.
3. Gibt es eine gesetzliche Frist, die ich einhalten muss, bevor ich eine Kündigung wegen Lärmbelästigung ausspreche?
Ja, es gibt gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen:
Nach dem ersten Vorfall sollte eine schriftliche Abmahnung erfolgen.
Der Mieter sollte eine angemessene Frist zur Besserung bekommen, üblicherweise zwischen 7 und 14 Tagen.
Bei fortgesetzter Belästigung kann nach Ablauf der Frist eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, sollte der Lärm die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigen.
4. Wie oft muss Lärmbelästigung auftreten, bevor eine Kündigung gerechtfertigt ist?
Es gibt keine strenge Regel, wie oft Lärmbelästigung stattfinden muss, aber es gelten folgende Punkte:
Eine einzige, extrem schwere Belästigung kann ausreichend sein.
Bei wiederholter Lärmbelästigung sollten mindestens zwei dokumentierte Vorfälle innerhalb eines kurzen Zeitraumes vorliegen.
Die Entscheidung hängt oft vom Grad der Beeinträchtigung und den lokalen gesetzlichen Vorgaben ab.
5. Welche Beweise sollte ich sammeln, um die Kündigung wegen Lärmbelästigung zu unterstützen?
Für eine effektive Unterstützung der Kündigung sammeln Sie:
Dokumentierte Lärmmessungen von einem Fachmann.
Schriftliche Zeugenaussagen von anderen Mietern oder Nachbarn, die die Lärmbelästigung bestätigen.
Fotos oder Videos, die die Situation klar darstellen, falls möglich.
Kommunikationsaufzeichnungen, wie Emails oder Briefe, die den Austausch über das Problem zeigen.
6. An wen muss die Kündigung wegen Lärmbelästigung gerichtet werden und wie stelle ich sicher, dass sie rechtsgültig zugestellt wird?
Die Kündigung muss an den Mieter gerichtet werden, der die Lärmbelästigung verursacht. Für eine rechtsgültige Zustellung:
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Alternativ kann die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
Stellen Sie sicher, dass das Datum und die Unterschrift des Vermieters auf der Kündigung richtig sind.