Fristlose Kündigung Mietvertrag Muster Störung Des Hausfriedens

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Fristlose Kündigung Mietvertrag Störung Des Hausfriedens

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FAQS

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1. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens?

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wesentlich ist, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Hausfriedens vorliegen muss, die das Zusammenleben der Mieter dauerhaft stört. Dazu zählen beispielsweise laute Parties, wiederholte Ruhestörungen oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Mietparteien. Es muss dem Vermieter unzumutbar sein, das Mietverhältnis fortzuführen.

  • Beeinträchtigung muss erheblich sein.
  • Verhalten muss wiederholt oder sehr schwerwiegend sein.
  • Fortsetzung des Mietverhältnisses muss dem Vermieter unzumutbar sein.

2. Welche Beweise sind notwendig, um eine fristlose Kündigung aufgrund von Störung des Hausfriedens zu rechtfertigen?

Zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung sind konkrete Beweise erforderlich. Diese können umfassen:

  • Zeugenaussagen von anderen Mietern oder Nachbarn.
  • Protokolle über Ruhestörungen (z.B. durch die Polizei).
  • Aufnahmen von Video- oder Tonaufzeichnungen, falls rechtlich zulässig.
  • Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter über die Störungen.

3. Wie sollte das Schreiben einer fristlosen Kündigung wegen Störung des Hausfriedens formuliert sein?

Das Schreiben sollte klar, präzise und formal korrekt sein:

  • Aufzählung der konkreten Störungen und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen.
  • Nachweis, dass der Mieter über die Störungen informiert wurde und die Möglichkeit hatte, sein Verhalten zu ändern.
  • Erklärung, warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.
  • Angabe des Datums, an dem die Kündigung wirksam wird.

4. Welche Fristen müssen bei einer fristlosen Kündigung wegen Störung des Hausfriedens beachtet werden?

Für eine fristlose Kündigung gibt es normalerweise keine Kündigungsfrist, jedoch sollte der Vermieter die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er von den störenden Vorfällen Kenntnis erlangt hat. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.


5. An wen muss die fristlose Kündigung gerichtet und wie sollte sie zugestellt werden?

Die Kündigung muss an den Mieter gerichtet werden, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Die Zustellung sollte idealerweise durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um den Erhalt der Kündigung nachweisen zu können.


6. Was kann ich tun, wenn der Mieter auf die fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens nicht reagiert oder diese anficht?

Wenn der Mieter die Kündigung anficht oder nicht darauf reagiert, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlichen Beistand durch einen Anwalt zu sichern, um die eigenen Rechte und die Erfolgsaussichten vor Gericht angemessen einschätzen zu können.

  • Vorbereitung auf mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen.
  • Einholung rechtlicher Beratung zur Absicherung der eigenen Position.


Sehr geehrte(r) (Name des Mieters),

hiermit kündige ich, (Ihr Name), den zwischen uns bestehenden Mietvertrag für die Wohnung (Adresse der Wohnung) fristlos. Diese außerordentliche Kündigung erfolgt gemäß § 543 Absatz 1 BGB aufgrund erheblicher Störung des Hausfriedens, die trotz Ihrer wiederholten Ermahnungen nicht abgestellt wurde.

1. Grund der Kündigung:
Sie haben wiederholt und trotz mehrfacher Abmahnungen (letzte Abmahnung am (Datum der letzten Abmahnung)) den Hausfrieden erheblich gestört. Die Störungen bestehen insbesondere in:

  • Lautstärkebelästigungen durch (genaue Beschreibung der Lärmbelästigung)
  • Belästigung anderer Mieter und/oder des Vermieters durch (Beschreibung weiterer Störungen)
  • Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere (nennen Sie spezifische Verstöße)

2. Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 543 Absatz 1 BGB ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zulässig, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur Vereinbarung über die Beendigung des Mietverhältnisses unzumutbar ist, besonders unter Berücksichtigung einer Abwägung beiderseitiger Interessen.

3. Abmahnungen:
Ihre Verstöße gegen die Hausordnung und die dadurch verursachte Störung des Hausfriedens wurden Ihnen bereits durch Abmahnungen am (Datum der ersten Abmahnung) und zuletzt am (Datum der letzten Abmahnung) mitgeteilt. Diese Abmahnungen blieben leider ohne die notwendige Wirkung und Verhaltensänderung Ihrerseits.

4. Auswirkungen der Kündigung:
Die Kündigung tritt ab dem heutigen Datum in Kraft. Es wird erwartet, dass Sie die Mieträume bis spätestens (Datum des Auszugs) räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben. Bitte setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, um einen Termin für die Übergabe der Wohnung zu vereinbaren.

Falls notwendig, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Räumung zu erwirken.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Kündigungsschreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)
(Ihre Anschrift)

Kontaktinformationen für Rückfragen:
Telefon: (Ihre Telefonnummer)
E-Mail: (Ihre E-Mail-Adresse)



 

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Verfasser:  Reinhard Spengler
Prüfer:  Gisela Fromm
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