Fristlose Kündigung Mietvertrag Wegen Sachbeschädigung Muster

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Fristlose Kündigung Mietvertrag Wegen Sachbeschädigung

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FAQS

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1. Was muss im Kündigungsschreiben aufgrund von Sachbeschädigung genau enthalten sein?

Ein Kündigungsschreiben muss folgende Elemente enthalten:
  • Datum der Erstellung des Schreibens
  • Den vollen Namen und die Adresse des Mieters
  • Eine klare Erklärung, dass das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird
  • Eine detaillierte Beschreibung der Sachbeschädigung inklusive des Datums, an dem der Schaden festgestellt wurde
  • Einen Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die die Kündigung rechtfertigen
  • Eine Aufforderung zur Räumung der Mietsache innerhalb einer angemessenen Frist
  • Die Unterschrift des Vermieters oder dessen Vertreters

2. Wie kann ich beweisen, dass eine Sachbeschädigung vorliegt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt?

Zum Nachweis einer Sachbeschädigung können Sie folgende Schritte unternehmen:
  • Fotos und Videos des Schadens machen.
  • Zeugenaussagen von anderen Mietern oder Nachbarn dokumentieren.
  • Eine professionelle Schadensbewertung durch einen Experten (z. B. einen Gutachter) einholen.
  • Protokolle und Berichte früherer Inspektionen vorlegen, die den ursprünglichen Zustand der Mietsache belegen.

3. Welche Fristen muss ich bei einer fristlosen Kündigung wegen Sachbeschädigung beachten?

  • Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis der Sachbeschädigung erfolgen, idealerweise innerhalb von zwei Wochen.
  • Die Kündigungserklärung muss dem Mieter zügig zugestellt werden, um die Fristenwahrung sicherzustellen.

4. Wie sollte ich das Kündigungsschreiben zustellen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

Für eine rechtssichere Zustellung des Kündigungsschreibens:
  • Verwenden Sie den Einschreiben mit Rückschein, um den Empfang durch den Mieter zu dokumentieren.
  • Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen eine schriftliche Bestätigung des Empfangs.
  • Nutzen Sie bei Bedarf einen gerichtlichen Zustellungsdienst.

5. Kann der Mieter gegen eine fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung Widerspruch einlegen?

Ja, ein Mieter kann Widerspruch einlegen:
  • Ein solcher Widerspruch muss in der Regel schriftlich erfolgen und innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
  • Der Mieter kann geltend machen, dass die behauptete Sachbeschädigung nicht vorliegt oder nicht von ihm verursacht wurde.
  • Das Gericht wird dann den Fall prüfen und entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig war.

6. Was passiert, wenn ich eine fristlose Kündigung ausspreche, aber der Sachverhalt später anders bewertet wird?

Wenn die fristlose Kündigung nachträglich als unbegründet angesehen wird:
  • Der Mieter könnte Recht auf Schadensersatz haben, falls ihm durch die Kündigung ein Schaden entstanden ist.
  • Das Mietverhältnis könnte durch das Gericht als fortbestehend erklärt werden.
  • Fehleinschätzungen sollten deshalb gründlich abgewogen werden, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.


Sehr geehrte(r) (Name der Mieterin/des Mieters),

hiermit kündige ich, (Ihr Name), den zwischen uns bestehenden Mietvertrag für die Wohnräume in der (vollständige Adresse des Mietobjekts), fristlos. Diese Kündigung erfolgt auf Grundlage von § 543 Abs. 1 BGB, welcher eine fristlose Kündigung bei erheblicher Verletzung Ihrer Pflichten als Mieter zulässt.

Am (Datum des Vorfalls) wurde festgestellt, dass Sie folgende Sachbeschädigungen vorgenommen haben:

  • (Beschreibung der Sachbeschädigung 1)
  • (Beschreibung der Sachbeschädigung 2)
  • Weitere festgestellte Beschädigungen, die bei der Begehung dokumentiert wurden.

Diese Handlungen stellen eine grobe Pflichtverletzung Ihrerseits dar und zerstören das für ein Mietverhältnis erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig. Trotz vorheriger Abmahnungen, zuletzt am (Datum der letzten Abmahnung), haben Sie Ihr Verhalten nicht geändert.

Ich fordere Sie hiermit auf, die betreffenden Mieträume bis spätestens (Enddatum zur Räumung des Mietobjekts) vollständig zu räumen und an mich zu übergeben. Ebenfalls fordere ich Sie auf, für die entstandenen Schäden aufzukommen. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten sowie Kostenvoranschläge der notwendigen Reparaturen werden Ihnen separat zugesandt.

Bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Kündigung und den Räumungstermin schriftlich. Sollten Sie die Räume nicht fristgerecht übergeben, werde ich rechtliche Schritte einleiten, um die Räumung durchzusetzen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer (Ihre Telefonnummer) oder per E-Mail unter (Ihre E-Mail-Adresse) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)



 

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Verfasser:  Jördis Altmann
Prüfer:  Gisela Fromm
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