Kündigungsbestätigung Wohnung Vorlage

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Kündigungsbestätigung Wohnung

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FAQS

FAQS

1. Was muss ich in der Kündigungsbestätigung für eine Wohnung unbedingt angeben?

  • Deinen vollständigen Namen und Anschrift, um klar zu identifizieren, wer die Kündigung einreicht.
  • Das Datum, an dem die Kündigung eingereicht wird.
  • Eine klare Erklärung der Kündigung mit Bezug auf die entsprechende Wohnung (Adresse und wenn möglich Vertragsnummer).
  • Kündigungsdatum oder den Termin, zu dem die Wohnung verlassen wird, entsprechend der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

2. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kündigung rechtsgültig ist?

  • Sorge dafür, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. E-Mail kann gültig sein, allerdings ist die Zustellung per Post mit Einschreiben sicherer.
  • Achte darauf, dass alle notwendigen Informationen (siehe Frage 1) enthalten sind.
  • Kontrolliere, ob die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.
  • Bei Unsicherheiten kann die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht hilfreich sein.

3. Welche Fristen muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

In der Regel gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für Wohnraummietverhältnisse. Diese Frist kann vertraglich allerdings anders geregelt sein, also prüfe deinen Mietvertrag genau. Beachte auch, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss, um für den laufenden Monat zu zählen.


4. Was passiert, wenn ich Fehler in der Kündigungsbestätigung mache?

  • Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, was bedeutet, dass das Mietverhältnis fortbesteht.
  • Ein fehlerhafter Empfänger oder ein fehlerhaftes Datum können ebenfalls die Gültigkeit beeinträchtigen. Überprüfe also alle Angaben sorgfältig.
  • Bei Fehlern sollte unverzüglich eine korrigierte Kündigung nachgesendet werden.

5. Kann ich die Kündigungsbestätigung per E-Mail an meinen Vermieter senden?

Obwohl die E-Mail als Schriftform anerkannt ist, empfiehlt sich zur Sicherheit das Senden der Kündigung per Post mit Einschreiben. Überprüfe den Mietvertrag, da einige Vermieter explizit eine Form vorschreiben könnten. In jedem Fall solltest du eine Bestätigung des Empfangs von deinem Vermieter anfordern.


6. Wie erhalte ich eine Bestätigung des Vermieters über den Erhalt meiner Kündigung?

  • Am sichersten ist es, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Empfang auf einer Kopie des Schreibens bestätigen zu lassen.
  • Bei einer Versendung per Post wähle am besten das Einschreiben mit Rückschein, um einen Beleg des Empfangs zu haben.
  • Solltest du die Kündigung per E-Mail senden, bitte um eine Empfangsbestätigung.


Sehr geehrte(r) (Name des Mieters),

hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Kündigung vom (Datum der Kündigung) für die Wohnung mit der Anschrift (Adresse der Wohnung), die Sie seit dem (Mietbeginn) gemietet haben. Gemäß den Bedingungen Ihres Mietvertrags und der gesetzlichen Frist, werden wir das Mietverhältnis zum (Kündigungsdatum) beenden.

Wir möchten Ihnen für die Zeit, die Sie als unser Mieter verbracht haben, danken und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre zukünftigen Vorhaben.

Bitte denken Sie daran, die Wohnung bis zum (Datum der Wohnungsübergabe) in einem guten Zustand zu übergeben. Stellen Sie sicher, dass folgende Punkte beachtet werden:

  • Alle persönlichen Gegenstände entfernen
  • Reinigung der Wohnung, inklusive Fußböden, Fenster und Sanitäranlagen
  • Die Rückgabe aller Schlüssel
  • Durchführung notwendiger kleiner Reparaturen

Die Endabnahme der Wohnung ist für den (Datum der Endabnahme) geplant. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen genauen Termin hierfür zu vereinbaren. Die Abgabe der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung und nach Abzug etwaiger Kosten für Reparaturen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns unter der Telefonnummer (Telefonnummer) oder per E-Mail an (E-Mail-Adresse) erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

(Vollständiger Name des Vermieters oder der Verwaltung)

(Position oder Titel)

(Name der Vermietungsfirma, falls zutreffend)

(Kontaktinformationen)



 

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Verfasser:  Jördis Altmann
Prüfer:  Gisela Fromm
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